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Fa. Event-Sound
Inh. Thomas Reckmann
Mobile Disco, Verkauf DJ Equipment

Am Freidelbrunnen 9
66583 Spiesen-Elversberg

Telefon: 06821 / 740 730
@: djtomreck@yahoo.de
@: djtom@dj-eventsound.de
web: http://www.dj-eventsound.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Fa. Eventsound und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung oder den Verkauf von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Eventsound zum Gegenstand haben.
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote von Eventsound sind verbindlich. Die Auftragserteilung durchden Kunden bedarf der Schriftform ( per Brief oder E-mail), oder der telefonischen Buchung und ist ab Zugang der Auftragserteilung bindend. Liegt eine schriftliche Auftragserteilung nicht vor, so genügt die telefonische Form als Auftragsbestätigung und -erteilung.
2. Eventsound ist in der Entscheidung über die Annahme frei.

§ 2 Vergütung
1. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis als vereinbart.

§ 4 Stornierung durch den Kunden oder Eventsound
1. Der Kunde und Eventsound haben beide das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde/Evensound verpflichtet, 20 % der gesamten Vergütung gemäß § 2, wenn spätestens 30 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird, 50 % der gesamten Vergütung gemäß § 2 , wenn spätestens 10 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird und 80 % der Vergütung gemäß § 2 , wenn spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn storniert wird, als Schadensersatz an den Kunden/Eventsound zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Eventsound bzw. dem Kunden maßgeblich.

§ 5 Zahlung
1. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist die Gage ohne Abzüge/Skonti nach Veranstaltungsende in Bar zu zahlen, es sei denn es wurde etwas anderes im Vorfeld vereinbart.

§ 6 Gebrauchsüberlassung und Mängel
1. Bei den von Eventsound vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit Eventsound unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt / mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform i. S. v. IV. § 1.
3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und / oder gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, § 14 Abs. 2 zur Instandhaltung – einschließlich Reparatur – verpflichtet ist. Eventsound kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung der Nachbesserung nur während des in § 8 Abs. 1 genannten Zeitraums verlangen. Eventsound kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sich die Mietgegenstände im Ausland befinden.

5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
6. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von Eventsound empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde
ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren.
7. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Eventsound erfolgt, hat der Mieter Eventsound zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen Eventsound haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

§7 Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Eventsound, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet Eventsound darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Eventsound, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von Eventsound.

2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf von Gegenständen (III).

§ 8 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von Eventsound
Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 7 entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für deliktische Ansprüche zugunsten von Eventsound zu vereinbaren. Soweit Eventsound infolge der Nichtumsetzung der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat der Kunde Eventsound von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

§ 9 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von Eventsound gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Eventsound angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder – Schwankungen hat der Kunde einzustehen.

§ 10 Versicherung
1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

§ 11 Rechte Dritter
Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahme, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, Eventsound unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe der Sphäre Eventsounds zuzuordnen sind.

§ 12 Kündigung von Mietverträgen
1. Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
2. Zugunsten von Eventsound liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
a) sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird;
b) der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
c) der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzins in Verzug gerät.

§ 13 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager von Eventsound während des in § 6 Abs. 2 genannten Zeitraums spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.
2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager von Eventsound abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Eventsound behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde Eventsound hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
4. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der Kunde Eventsound den Neuwert zu erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass Eventsound kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

IV.
Form / Schlussbestimmungen
§ 1 Schriftform
Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.

§ 2 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Eventsound und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

4. Erfüllungsort ist der Sitz von Eventsound. Ist der Kunde Kaufmann, eine Privatperson mit alleinigem Wohnsitz im Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von Eventsound ausschließlicher Gerichtsstand.

Ein Kommentar

  1. Hallo,
    wir suchen für die Kommuionsfeier unserer Tochter noch jemanden der für uns Musik macht und für gute Laune sorgt. Die Feier findet am 26.04.15 im katholischem Gemeindezentrum in Saarbrücken-Bübingen statt, wir rechnen mit 20-25 Gästen. Beginn für sie wäre ca.20Uhr. Bitte um Antwort mit Preisvorschlag, vielen Dank.

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